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Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz (FStN)


Die am 14. Dezember 1998 im Beisein des damaligen Bundesministers für Justiz Dr. Nikolaus Michalek gegründete Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz (FStN) dokumentiert die Akten der justiziellen Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen in Österreich.

Aufgaben und Ziele
Wesentlichste Aufgabe ist die zentrale Dokumentation sämtlicher Akten der justiziellen Ahndung von national- sozialistischen Verbrechen in Österreich. Mittelfristig sollen alle in Österreich durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen und Gerichtsverfahren wegen NS- Verbrechen dokumentiert werden. Ein langfristiges Ziel ist die elektronische Vernetzung sämtlicher europäischer Gerichts- verfahren von NS-Verbrechen.
Die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz ist ein Aufbewahrungs- ort von
Wissen über die Akten, nicht aber von Akten selbst (wohl aber von Papierkopien, Mikrofilmen und, in Perspektive, digitalen Speichermedien). Die Dokumentation erfolgt mittels elektronischer Findhilfsmittel und Mikrofilmkopien. Die dokumentierten verfahren werden sukzessive nach den untersuchten Verbrechen und Tatorten ausgewertet und abfragbar gemacht.
Die Recherche- und Erschließungsarbeiten erfolgen am
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), die Mikrofilme werden im Österreichischen Staats- archiv aufbewahrt.
Ermöglicht wird die Tätigkeit der FStN durch das Entgegen- kommen der Justizverwaltung und die Zusammenarbeit mit den Landesarchiven und den Aktenlagern der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Die Quellenbasis
Die zu erfassenden Aktenbestände umfassen eine große Anzahl an Verfahren: Allein zwischen 1945 und 1955 wurden von den Staatsanwaltschaften bei den vier Volksgerichten 136.829 Vorerhebungen bzw. Voruntersuchungen nach dem Kriegsverbrechergesetz oder dem NS-Verbotsgesetz gerichtsanhängig gemacht. Diese fast 137.000 Ermittlungs- verfahren führten zu 28.148 Anklagen bei den Volks- gerichten, die in Wien, Graz (mit Außensenaten in Leoben und Klagenfurt), Linz (mit Außensenaten in Salzburg und Ried im Innkreis) und Innsbruck eingerichtet waren. Die Zahl der Schuldsprüche beträgt 13.607, davon waren 43 Todesurteile und 29 lebenslängliche Freiheitsstrafen.
Nach 1955 wurden gegen rund 5.000 Personen einschlägige Ermittlungen angestrengt.
Die Akten der gerichtlichen und polizeilichen Erhebungen sind in vielen Fällen – unabhängig vom Urteilsspruch – mit ihren zahlreichen Querverweisen, Dokumenten und Zeugen- aussagen einziges Quellenmaterial für die Zeit- und Rechtsgeschichtsschreibung sowie politikwissenschaftliche Fragestellungen.

Die Gremien
Das
Kuratorium der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz wird vom Finanzminister a.D. Dipl. Kfm. Ferdinand Lacina und vom ehemaligen Zweiten Nationalratspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Heinrich Neisser geleitet, die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch Winfried R. Garscha und Claudia Kuretsidis-Haider – beide sind auch am Dokumentationsarchiv des österreichi- schen Widerstandes tätig (Links zu Lebensläufen und Publi- kationslisten unten). Präsident der Forschungsstelle ist der Grazer Rechtshistoriker Dr. Martin F. Polaschek, ao.Univ.- Prof. und gegenwärtig Vizerektor für Studium, Lehre und Personalentwicklung der Karl-Franzens-Universität.
Enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene existiert mit dem Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsver- brecherprozesse in Marburg/Lahn, Yad Vashem Jerusalem, dem U.S. Holocaust Memorial Museum, der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Ludwigsburg und der polnischen Hauptkommission zur Untersuchung von NS-Verbrechen.

Mission Statement
Die zentrale Forschungsstelle Nachkriegsjustiz hat neben der wissenschaftlichen Dokumentation der juristischen Auf- arbeitung auch eine gesellschaftspolitische Funktion bei der Bewusstseinsmachung über einerseits die begangenen Verbrechen selbst sowie andererseits deren erfolgte bzw. unterbliebene Ahnung.
Damit in die Antworten von Politik und Justiz auf heutige Kriegs- und Humanitätsverbrechen die Erfahrungen der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen einfließen können, ist die Kenntnis (und wissenschaftliche Analyse) ihrer "Bewältigung" nach 1945 vonnöten.
Durch die Erforschung der Nachkriegsjustiz und die Sicherung ihrer Dokumente wird somit ein auch für die tagespolitischen Herausforderungen der Gegenwart wichtiger
Teil des europäischen Rechtskulturerbes bewahrt und tradiert.


FStN: Tätigkeitsbereiche

Bisherige Forschungsprojekte

Präsident / Ehrenpräsident / Kuratorium

Wissenschaftliche Leitung:

Interview mit dem ersten Präsidenten der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, Univ.-Prof. Dr. Otto Triffterer (2002)

Grußansprache des Justizministers zur Eröffnung der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz (1998)


Die engsten Kooperationspartner:


Kontakt:

Postanschrift: A-1013 Wien, Postfach 98
Aktendepot im Staatsarchiv: c/o ÖStA/Generaldirektion, 1030 Wien, Nottendorfer Gasse 2
Büro im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes: c/o DÖW, 1010 Wien, Wipplingerstr. 6–8 (Altes Rathaus)

Tel: 0043 (1) 2289469 - 315 (DÖW) oder 0043 (1) 315 4949 (Anrufbeantworter)
Fax: 0043 (1) 2289469 391 (DÖW) oder 0043 (1) 315 4949
eMail: "info@nachkriegsjustiz.at"


Bankverbindung: Bank Austria (BLZ 12000) 502-870045/00
SwiftCode BKAUATWW -- IBAN: AT431200050287004500

Der Verein »Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz« ist im österreichischen Vereinsregister unter der
ZVR-Zahl
237412012 eingetragen.