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Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz (FStN)
Die am 14. Dezember 1998 im Beisein des damaligen Bundesministers für Justiz Dr. Nikolaus Michalek
gegründete Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz
(FStN) dokumentiert die Akten der justiziellen Auseinandersetzung
mit den NS-Verbrechen in Österreich.
Aufgaben und Ziele
Wesentlichste Aufgabe ist die zentrale Dokumentation sämtlicher Akten der justiziellen
Ahndung von national- sozialistischen Verbrechen in Österreich. Mittelfristig sollen alle in Österreich durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen und Gerichtsverfahren wegen NS- Verbrechen dokumentiert werden. Ein langfristiges
Ziel ist die elektronische Vernetzung sämtlicher europäischer Gerichts- verfahren
von NS-Verbrechen.
Die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz ist ein Aufbewahrungs- ort von Wissen über
die Akten, nicht aber von Akten selbst (wohl aber von Papierkopien, Mikrofilmen
und, in Perspektive, digitalen Speichermedien). Die Dokumentation erfolgt mittels
elektronischer Findhilfsmittel und Mikrofilmkopien. Die dokumentierten verfahren werden sukzessive nach den untersuchten Verbrechen und Tatorten ausgewertet
und abfragbar gemacht.
Die Recherche- und Erschließungsarbeiten
erfolgen am Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
(DÖW), die Mikrofilme werden im Österreichischen Staats- archiv aufbewahrt.
Ermöglicht
wird die Tätigkeit der FStN durch das Entgegen- kommen der Justizverwaltung
und die Zusammenarbeit mit den Landesarchiven und den Aktenlagern der
Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Die Quellenbasis
Die zu erfassenden Aktenbestände umfassen eine große Anzahl an Verfahren: Allein zwischen 1945
und 1955 wurden von den Staatsanwaltschaften bei den vier Volksgerichten 136.829 Vorerhebungen bzw. Voruntersuchungen nach dem Kriegsverbrechergesetz
oder dem NS-Verbotsgesetz gerichtsanhängig gemacht. Diese fast 137.000 Ermittlungs- verfahren führten zu 28.148 Anklagen bei den Volks- gerichten,
die in Wien, Graz (mit Außensenaten in Leoben und Klagenfurt), Linz (mit Außensenaten in Salzburg und Ried im Innkreis) und Innsbruck eingerichtet waren. Die Zahl der Schuldsprüche
beträgt 13.607, davon waren 43 Todesurteile und 29 lebenslängliche Freiheitsstrafen.
Nach 1955 wurden gegen rund 5.000 Personen einschlägige Ermittlungen
angestrengt.
Die Akten der gerichtlichen und polizeilichen Erhebungen sind
in vielen Fällen – unabhängig vom Urteilsspruch – mit ihren zahlreichen Querverweisen,
Dokumenten und Zeugen- aussagen einziges Quellenmaterial für die Zeit- und Rechtsgeschichtsschreibung sowie politikwissenschaftliche Fragestellungen.
Die Gremien
Das Kuratorium der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz wird vom Finanzminister
a.D. Dipl. Kfm. Ferdinand Lacina und vom ehemaligen Zweiten Nationalratspräsidenten
Univ.-Prof. Dr. Heinrich Neisser geleitet, die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch
Winfried R. Garscha und Claudia Kuretsidis-Haider – beide sind auch am Dokumentationsarchiv des österreichi- schen Widerstandes tätig (Links zu Lebensläufen und Publi- kationslisten unten). Präsident der
Forschungsstelle ist der Grazer Rechtshistoriker Dr. Martin F. Polaschek, ao.Univ.- Prof. und gegenwärtig Vizerektor für Studium, Lehre und Personalentwicklung der Karl-Franzens-Universität.
Enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene existiert mit dem Forschungs- und Dokumentationszentrum
Kriegsver- brecherprozesse in Marburg/Lahn, Yad Vashem Jerusalem, dem U.S. Holocaust Memorial Museum,
der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in
Ludwigsburg und der polnischen Hauptkommission zur Untersuchung von NS-Verbrechen.
Mission Statement
Die zentrale Forschungsstelle Nachkriegsjustiz hat neben der wissenschaftlichen
Dokumentation der juristischen Auf- arbeitung auch eine gesellschaftspolitische
Funktion bei der Bewusstseinsmachung über einerseits die begangenen Verbrechen
selbst sowie andererseits deren erfolgte bzw. unterbliebene Ahnung.
Damit in die Antworten von Politik und Justiz auf heutige Kriegs- und Humanitätsverbrechen
die Erfahrungen der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen einfließen
können, ist die Kenntnis (und wissenschaftliche Analyse) ihrer "Bewältigung"
nach 1945 vonnöten.
Durch die Erforschung der Nachkriegsjustiz und die
Sicherung ihrer Dokumente wird somit ein auch für die tagespolitischen Herausforderungen
der Gegenwart wichtiger Teil des europäischen Rechtskulturerbes bewahrt
und tradiert.
FStN: Tätigkeitsbereiche
Bisherige Forschungsprojekte
Präsident / Ehrenpräsident / Kuratorium
Wissenschaftliche Leitung:
Interview
mit dem ersten Präsidenten der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, Univ.-Prof.
Dr. Otto Triffterer (2002)
Grußansprache des Justizministers zur Eröffnung der Zentralen österreichischen
Forschungsstelle Nachkriegsjustiz (1998)
Die engsten Kooperationspartner:
Kontakt:
Postanschrift: A-1013
Wien, Postfach 98
Aktendepot im Staatsarchiv: c/o ÖStA/Generaldirektion, 1030 Wien, Nottendorfer
Gasse 2
Büro im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes:
c/o DÖW, 1010 Wien, Wipplingerstr. 6–8 (Altes Rathaus)
Tel: 0043 (1) 2289469 - 315 (DÖW) oder 0043 (1) 315 4949 (Anrufbeantworter)
Fax: 0043 (1) 2289469 391 (DÖW) oder 0043 (1) 315 4949
eMail: "info@nachkriegsjustiz.at"
Bankverbindung: Bank
Austria (BLZ 12000) 502-870045/00
SwiftCode BKAUATWW -- IBAN: AT431200050287004500
Der Verein »Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz« ist im österreichischen Vereinsregister unter der
ZVR-Zahl 237412012 eingetragen.
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