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Ahndung von NS-Verbrechen an ZwangsarbeiterInnen und Kriegsgefangenen

Prozesse wegen Verbrechen an ZwangsarbeiterInnen und zur Zwangsarbeit eingesetzten Kriegsgefangenen wurden - falls es sich nicht um Mord handelte (§§ 134, 135, 136 StG) - von den österreichischen Volksgerichten meist wegen § 3 KVG (Quälereien und Misshandlungen) geführt, oft in Verbindung mit § 4 KVG (Verletzung der Menschenwürde). In wenigen Fällen wurde die Tat auch als Kriegsverbrechen (§ 1 Abs. 1–5 KVG) angeklagt.

Da die Register der Gerichte nur Angaben über die Paragraphen, nach denen ermittelt wurde, aber keinen konkreten Tatvorwurf oder Angaben über die Opfer enthalten, können solche Verfahren nur über andere Quellen (Zeitungsberichte, Hinweise in bereits bekannten Verfahren) erschlossen werden.
Die Anzahl derartiger Verfahren ist daher bisher nicht bekannt.