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Die Wiener Auschwitzprozesse des Jahres 1972: Walter DEJACO und Fritz ERTL

Am 10. 3. 1972 wurden in Wien zwei "Baumeister des Massenmordes" ("Kurier" 19.1.1972) - die beiden Architekten Walter DEJACO und Fritz ERTL, die in der Bauleitung von Auschwitz-Birkenau tätig gewesen waren - von der Anklage der vorsätzlichen Tötung gemäß §§ 134 und135 des damaligen österreichischen Strafgesetzes freigesprochen.

Der Tatvorwurf (Anklageschrift vom 18.6.1971) hatte gelautet, die beiden hätten eine großen Anzahl von Menschen absichtlich getötet durch die Errichtung und laufende Instandhaltung der Gaskammern und Krematorien in Auschwitz-Birkenau 1941–1944 sowie – im Falle Dejacos – der Ermordung von insgesamt 12 Häftlingen durch Schüsse und Schläge in den Jahren 1940 bis 1942, teilweise im Zusammenwirken mit dem noch nicht ausgeforschten Hans Olejek.
Dejaco wurde sowohl von der unmittelbaren tätigen Mitwirkung an der Mordplanung als auch hinsichtlich der Eventualfrage nach entfernter Mitschuld am Mord freigesprochen.
Ertl wurde von der unmittelbaren tätigen Mitwirkung an der Mordplanung freigesprochen. Die Eventualfrage nach entfernter Mitschuld am Mord wurde bejaht, doch erfolgte ein Freispruch wegen Befehlsnotstandes und Verjährung.

Übersicht über das Verfahren
Presseberichte dazu




W. R. Garscha / S. Loitfellner
(März 2005)