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Statistik Volksgerichte Graz-Leoben
Urteile des Volksgerichts Graz (1946-1955) und des Außensenats Leoben (1946-1948) wegen national-sozialistischer Tötungsverbrechen
(Grafische Übersichten, zusammengestellt auf der Basis der Hauptverhandlungsregister)

Vorläufige Ergebnisse, erarbeitet im Rahmen des vom Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung FWF) finanzierten Projekts »Justiz und NS-Gewaltverbrechen in Österreich. Regionale Besonderheiten und Vergleich mit Deutschland«


Da zahlreiche in den Hv-Registern eingetragene Verhandlungen wurden erst im darauffolgenden Jahr mit Urteil abgeschlossen wurden, ist die Zuordnung der Urteile zu den einzelnen Jahren nur vorläufig!


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Auswertung des Hauptverhandlungsregisters des Volksgerichtes Graz (1946-1955)

Urteile des Volksgerichts Graz (lt. Hv-Register):

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Aufteilung der in Graz verhandelten Prozesse nach Delikten des Verbotsgesetzes (VG) und des Kriegsverbrechergesetzes (KVG)
Die Einstellungen von Verfahren nach Anklageerhebungen gem. § 227 oder § 412 StPO bzw. Übertragungen der Verfahren an andere Volksgerichte nach der Anklageerhebung in Graz wurden in den beiden nachfolgenden Statistiken nicht berücksichtigt

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Anm.: § 10 VG kommt immer in Kombination mit § 8 VG vor; § 11 VG auch in Verbindung mit § 10 VG


Auswertung des Hauptverhandlungsregisters des Volksgerichtes Graz, Senat Leoben (1946-1948)

Das erste Verfahren am Volksgericht Leoben wurde zwischen 15. und 17.4.1946 durchgeführt. Nach dem Juli 1948 wurden nur noch einige wenige Verfahren (gegen 17 Personen) in Leoben durchgeführt. Die bereits im Hv-Register eingetragenen Verfahren wurden – wie auch aus der Zahl der Übertragungen aus dem Hv-Register 1947/48 ersichtlich ist, an das Volksgericht Graz übertragen. Diese schlagen sich in der Tabelle des Volksgerichts Graz nieder.

Aus den im Steiermärkischen Landesarchiv erhaltenen Hauptverhandlungsregistern der Jahre 1946, 1947, 1948 ergibt sich folgende personenbezogene Auswertung:

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Anm.: § 10 VG kommt immer in Kombination mit § 8 VG vor; § 11 VG auch in Verbindung mit § 10 VG

Aufteilung der in Leoben verhandelten Prozesse nach Delikten des Verbotsgesetzes (VG) und des Kriegsverbrechergesetzes (KVG):

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Die Einstellungen der Verfahren nach Einbringung der Anklage sowie die Übertragungen der Verfahren an andere Volksgerichte (v.a. nach Graz) wurden in dieser Auswertung auf Grund der geringen Zahl nicht berücksichtigt.
Urteile erfolgten auch in Kombination mehrerer §§ (v.a. §§ 3, 4 KVG; §§ 7 KVG, 11 VG oder §§ 6 KVG, 11 VG wobei die Zählung nur einmal – bei den Verfahren nach KVG – erfolgte)

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Von Heimo Halbrainer (Grafik) und Gabriele Gross