| Das Drohobycz-Verfahren vor dem Wiener Volksgericht
 LG Wien Vg 8e Vr 654/55
 Voruntersuchung gegen Friedrich DENGG und 27 weitere 
    Schutzpolizisten bzw. Beamte der Gestapo oder Grenzpolizei wegen der Beteiligung 
    an den Massenmorden Drohobycz
 Opfer: Juden/Jüdinnen
 Tatland (Tatort): 
    Ostgalizien (Drohobycz), heute Ukraine (Drohobyč)
 Tatvorwurf:
 Ermordung, Misshandlung und Beraubung von Juden/Jüdinnen in Drohobycz
 Verlauf des Verfahrens:
 Nach der Verhaftung der Polizisten im Jahre 1947 mussten die Beschuldigten 
    an die UdSSR ausgeliefert werden. Nach Abschluss des Staatsvertrages 1955 
    und der Rückkehr einiger der Ausgelieferten nach Österreich, wurde 
    das Volksgerichtsverfahren als Strafverfahren vor dem Landesgericht Wien wieder 
    aufgenommen.
 Das Verfahren gegen einen Beschuldigten war bereits 1948 an das Volksgericht 
    Graz/Außensenat Klagenfurt abgetreten worden. Das Verfahren gegen drei 
    weitere Beschuldigte wurde zu anderen Verfahren ausgeschieden.
 Am 14. 2. 1956 bzw. 13. 11. 1957 wurde das Verfahren gegen zehn Beschuldigte, 
    darunter den Hauptbeschuldigten Friedrich DENGG, unter Berücksichtigung 
    ihre Auslieferung an die UdSSR gemäß  
    § 34 StPO eingestellt. Am 22. 1. bzw. 13. 11. 1957 wurde das Verfahren 
    gegen sieben Beschuldigte wegen ihres Todes in sowjetischer Lagerhaft gemäß 
    § 
    224 StG eingestellt. Ebenfalls am 13. 11. 1957 erfolgte die Einstellung 
    des Verfahrens gegen vier weitere Beschuldigten gemäß  
    § 109 StPO. Das Verfahren gegen Josef Gabriel 
    wurde ausgeschieden, in dem gegen ihn geführten Prozess (1959) wurde 
    das Verfahren bezüglich seiner Beteiligung an den Verbrechen in Drohobycz 
    aber gemäß  
    § 109 StPO eingestellt. Am 20. 1. 1960 gab die Staatsanwaltschaft 
    bezüglich des Beschuldigten Felix Landau (der 1962 vom Landgericht Stuttgart zu lebenslänglichem 
    Zuchthaus verurteilt wurde) die Erklärung gemäß  
    § 109 StPO ab.
 T. Friedmann, Schupo- und Gestapo-Kriegsverbrecher von Drohobycz 
    vor dem Wiener Volksgericht, Haifa 1958.Literatur:
 
 
 Voruntersuchung vor dem Wiener Volksgericht wegen der Ermordung 
    von Juden/Jüdinnen aus Drohobycz im Wald von Bronica
 LG Wien Vg 8e Vr 7/51 (Einbezogene Akten: 
    LG Wien Vg 8e Vr 213/55 und Vg 6b Vr 5923/48)
 Voruntersuchung gegen einen Hauptwachtmeister der Schutzpolizei 
    (Leopold J. war von 1941 bis 1944 in Drohobycz eingesetzt) Opfer: Juden/JüdinnenTatland (Tatort): 
    Ostgalizien (Drohobycz, Bronica), heute Ukraine (Drohobyč, Bronycja); 
    Krakau (Kraków)
 Tatvorwurf:
 Beteiligung an der Verhaftung von 450 Gefangenen des Ghettos in Drohobycz 
    und deren Erschießung am 15.2.1943 im Wald von Bronica.
 J. habe im Juli 1944 außerdem im Zuge seiner Beteiligung an einem "Judentransport" 
    von Krakau nach Wolfsbüttel einen flüchtenden Gefangenen erschossen.
 Verlauf des Verfahrens:
 Das gegenständliche Verfahren ist mit Beschluss des Volksgerichts Wien 
    vom 3.1.1951 aus dem Verfahren Vg 7a Vr 3277/46 (gegen Josef GABRIEL u.a.) 
    ausgeschieden worden. Am 31.5.1951 wurde das Verfahren gegen J. gemäß 
     § 109 
    StPO eingestellt.
   Das Kossow-Verfahren vor dem Wiener VolksgerichtLG Wien 30 Vr 2723/58 (ursprünglich: 
    Vg 8c Vr 453/51)
 Vorerhebungen gegen Friedrich DENGG und neun weitere 
    Gendarmerie- bzw. Schutzpolizeibeamte der Dienstelle Kossow
 Opfer: Juden/Jüdinnen
 Tatland (Tatort): 
    Ostgalizien (Kossow [poln. Kosów]), heute Ukraine (Kosiv)
 Tatvorwurf:
 Misshandlung und Ermordung von Juden/Jüdinnen in Kossow in den Jahren 
    1941 und 1942
 Verlauf des Verfahrens:
 Die Vorerhebungen gegen sieben Beschuldigte wurden am 19. 5. 1952 gemäß 
     § 90 
    StPO durch Zurücklegung der Anzeige eingestellt. Am 14. 9. 1957 wurde 
    das Verfahren gegen die übrigen drei Beschuldigten wegen §§ 
    1 und 3 KVG (Kriegsverbrechen, 
    Misshandlungen) gemäß 
    §§ 13 bzw. 16 NS-Amnestie 1957 eingestellt. Bezüglich der Tatvorwürfe 
    gemäß § 
    134 StG wurde die Fahndung jedoch aufrechterhalten.
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